(ufz) Die Forschergruppe “Governance der Bioökonomie” des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) unter Leitung von Prof. Gawel arbeitet derzeit u.a. an Fragen zum sogenannten „Ende der Abfalleigenschaft“ von Kohle aus hydrothermaler Karbonisierung (HTC). Für die Vermarktung von Recyclingprodukten ist es in der Praxis entscheidend, ob das Kreislaufwirtschaftsrecht diese noch als Abfall des Vorprozesses oder bereits als neues Produkt ansieht. Ergebnisse der Forschungsarbeiten liegen in Form einer Kurzanalyse bereits für HTC-Brennstoffe aus nicht schadstoffbelasteten biogenen Abfällen vor.

Hydrothermale Karbonisierung ahmt die Entstehung von Braunkohle technisch nach. Mit dem Verfahren können aus einer Vielzahl von organischen Rest- und Abfallstoffen wertvollere Produkte erzeugt werden. Besonders für feuchte Biomasse mit Wasseranteilen von über 50 % und geringen Anteilen an reinen Wertstoffen wie Pflanzenöl, Stärke oder Zucker bietet sich die hydrothermale Karbonisierung an. Namentlich sind dies Reststoffe aus der Landwirtschaft, Gärreste, Bioabfälle, Klärschlamm etc. Das Verfahren der hydrothermalen Karbonisierung eignet sich insbesondere auch für Abfälle aus der Industrie, die aufgrund von Hilfs- und Zusatzstoffen häufig hemmend auf biochemische Umwandlungsprozesse wirken. HTC-Kohle als Output der hydrothermalen Karbonisierung kann als klimaschonender Brennstoff, z.B. in energieintensiven Bereichen wie der Metallurgie, oder als Bodenverbesserer genutzt werden. Weitere Anwendungsfelder eröffnen sich in der Chemieindustrie.

Mögliche Vorteile von hydrothermaler Karbonisierung, auch im Vergleich zu anderen Verfahren der Verwertung von Reststoffen, können aber nur dann marktlich gehoben werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür eröffnet sind. Um HTC-Brennstoffe als Produkte in den Verkehr bringen zu können, muss das Ende der Abfalleigenschaft erreicht sein. Für die Einbringung von HTC-Kohle in Böden müssen die Anforderungen der Düngemittelverordnung bzw. der Bioabfallverordnung und der Bodenschutzverordnung erfüllt sein.

In einer ersten Veröffentlichung kommt die Forschergruppe zu dem Ergebnis, dass das Ende der Abfalleigenschaft für HTC-Brennstoffe aus nicht schadstoffbelasteten Ausgangsstoffen erfüllt ist. Das Abfallende bestimmt sich nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz: Der Stoff oder Gegenstand muss ein Verwertungsverfahren durchlaufen haben, er muss so beschaffen sein, dass er (1) üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird, (2) ein Markt oder eine Nachfrage besteht, (3) er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbaren Normen für Erzeugnisse erfüllt, und (4) seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt. Diese Voraussetzungen sind für HTC-Brennstoffe erfüllt, so dass das Ende der Abfalleigenschaft erreicht ist. § 5 Abs. 1 KrWG ist eine sogenannte selbstvollziehende Norm, das heißt normbetroffene Unternehmen können das Ende der Abfalleigenschaft selbst ermitteln. In Anbetracht der Bedeutung des Endes der Abfalleigenschaft, sollten Unternehmen sich aber eng mit den Behörden abstimmen, die aktiv mitwirken sollten.  Notfalls ist eine Klarstellung durch den Gesetzgeber herbeizuführen.

Die Ergebnisse wurden auf einer Podiumsdiskussion zum Thema “Rechtliche und administrative Fragestellungen zu den Outputs von Hydrothermalen Prozessen” auf dem Ergebnistreffen HTP-Innovationsforum, veranstaltet vom DBFZ am 15./16. Juni 2015 in Leipzig vorgestellt (www.htp-inno.de). Weiter wurden die Arbeiten der Forschergruppe, u.a. mit einem Poster zum Thema HTC, auf der Mitgliederversammlung des Spitzencluster Bioökonomie e.V. am 25. Juni 2015 in Halle/Saale an einem Stand präsentiert.

Weitere Publikationen, auch zur Einbringung von HTC-Kohle in Böden als Bodenhilfsstoff, Düngemittel bzw. Kultursubstrat sind in Arbeit.

 

Publikation

Ludwig, G., Gawel, E., Pannicke, N. 2015. Ressourceneffizienz in der Bioökonomie – Defizite und Herausforderungen am Beispiel der Verwertung von Reststoffen durch hydrothermale Karbonisierung. Kurzanalyse, http://www.ufz.de/export/data/global/68766_BeitragHydrothermaleKarbonisierung.Pdf

Weitere Veröffentlichungen der Forschergruppe “Governance der Bioökonomie” sind über www.ufz.de/biooekonomie erreichbar, z. B.:

Pannicke, N., Hagemann, N., Purkus, A. und Gawel, E. 2015. Gesellschaftliche Grundfragen der Bioökonomie. Volkswirtschaftliche Mehrwerte und Nachhaltigkeitsherausforderungen einer biobasierten Wirtschaft. UFZ Discussion Papers 7/2015. https://www.ufz.de/export/data/global/67378_ DP_7_ 2015_Pannickeetal2.pdf

Ludwig G., Köck, W., Tronicke, C., Gawel, E. (2014): Rechtsrahmen der Bioökonomie in Mitteldeutschland-Bestandsaufnahme und Bewertung, UFZ Diskussionspapier, 126 S., http://www.ufz.de/export/data/global/63262_DP_22_2014_Bioeconomy1.pdf.

Ludwig, G., Tronicke, C., Köck, W. 2014. Rechtsrahmen der forstbasierten Bioökonomie in Mitteldeutschland. Spitzencluster BioEconomy Fact Sheet 1/2014.

Köck, W. 2014. Kurzanalyse zur REACH-Verordnung im Rahmen des Spitzenclusters BioEconomy. Beiträge zur Bioökonomie. Recht und Politik 1. http://www.ufz.de/index.php?de=33480.